Bauantrag für Außenwerbung und Lichtwerbung
Wir kümmern uns um alle Formalitäten den Bauantrag betreffend.
Neue gestaltungsrechtliche Richtlinien für Bochum City
§ Um Bochum attraktiver zu gestalten und mehr Qualität für Besucher zu bieten, sind zum 30.01.2020 neue Gestaltungsrichtlinien beschlossen worden. Diese werden voraussichtlich zum Sommer 2020 hin, von Amtswegen bestätigt und treten spätestens Ende 2020 vollständig in Kraft. Wer meint er könne diese mit einem Bauantrag vor Erlass umgehen, dem sei gesagt, dass bereits jetzt die neuen Richtlinien für die Erteilung einer Baugenhmigung berücksichtigt werden.
Die Stadt soll stimmiger und seriöser werden und aufdringliche Werbung untersagt werden. Nicht mehr die Reklame, welche größer, höher, heller ist steht im Focus, sondern Qualität, welche mit der Gebäudestruktur im Einklang steht. Ein stimmiges Stadtbild wird gewünscht. Das gilt nun auch für die Renovierung, Umbau oder Modernisierung von Fassaden im Kernbereich der Bochumer Innenstadt.
Als am Prosess teilnehmender Betrieb, sind wir in die neuen Gestaltungsrichtlinien eingeweiht. Wer ab sofort eine Lichtwerbung, Reklame, Außenwerbung plant, sollte zu uns kommen und sich beraten lassen. Wir können Ihnen direkt sagen ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist oder ob Zweifel an der Umsetzung bestehen. Letztendlich entscheidet die Behörde über die Genhemigung, jedoch spart Ihnen eine Vorprüfung durch den Werbekaiser™ wertvolle Zeit und Kosten, die für ein neues Werbekonzept oder einen neuen Antrag fällig werden können.
Ein Bauantrag für Außenwerbung und Lichtwerbung sowie Beschilderung unterliegt grundsätzlich bestimmten Statuten.
§ Werbeanlagen sind örtlich gebundene Einrichtungen. Sie dienen der Ankündigung oder Anpreisung oder weisen auf ein Gewerbe bzw. Beruf hin. Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbar. Werbeanlagen sind daher nur mit Genehmigung aufzustellen. Genehmigungspflichtig sind alle Werbeanlagen, deren Ansichtsfläche größer als 1m² beträgt und nicht nur vorrübergehend angebracht werden. Im Außenbereich sind alle Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Nicht genehmigungspflichtig:
• im Innenbereich bis 1m³
• in durch Bebauungsplan festgelegten Gewerbe- und Industriebgebieten
• Höhe bis 10m über Geländeoberfläche in Industriegebieten
• im Innenbereich, an Stätte der Leistung
• bei zeitlich begrenzter Aufstellung
• im Zusammenhang mit Wahlen, während der Dauer
• in Form von Anschlägen
• an Baustellen soweit auf diese Bezogen
• wie in Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern
• an Verkaufsstellen für Zeitung, Zeitschriften
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Die Vorschriften zur Genehmigung, zum Errichten, Montieren, Aufstellen oder Ändern einer Werbeanlage, können Regional sehr unterschiedlich sein. Das Prüfverfahren kann von 2 bis 8 Wochen dauern. Für die Genehmigung, aber auch Ablehnung, fallen in jedem Fall Bearbeitungskosten der Städte an. Diese richten sich nach der Höhe des Auftragswertes und können regional gesehen, stark schwanken.
Das macht der Werbekaiser™ für Sie.
Sie können sich entspannt zurück lehnen und uns mit dem Behördengang beauftragen. Unser Service bietet Ihnen eine sachgerechte und fachgerechte Ausführung. Eine sichere Antragserstellung nach bewährtem Prinzip. Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten, wie:
• Lageplandarstellung in schriftlicher und zeichnerischer Form
• Flurkarte, Antrag des amtlichen Dokuments
• Baubeschreibung
• Bauzeichnung und Darstellung
• Maßstabsgerechte Fotomontage
• Antragseinreichung und Begleitung
• Antragsergänzung und Nachbearbeitung
• Dokumentation nach Fertigstellung
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Wir bieten Ihnen eine optimale Lösung.